Kosten
Als Praxis mit Kassenzulassung behandeln wir gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende.
Gesetzlich Versicherte
Wenn Psychotherapie notwendig ist, werden die Kosten vollständig durch Ihre Gesetzliche Krankenversicherung übernommen. Bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit.
Privat Versicherte
Die meisten Privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie. Die genauen Bedingungen hierfür sind in Ihren Vertrag geregelt. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenversicherung, damit Sie Bescheid wissen. Die Abrechnung erfolgt immer gemäß der novellierten Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) (Bundespsychotherapeutenkammer, 2024).
Beihilfe
Wenn Psychotherapie notwendig ist, werden die Kosten vollständig durch Ihre Beihilfestelle übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Privaten Krankenversicherungen nach der Kostenübernahme für den verbliebenen Anteil. Die Abrechnung erfolgt gemäß der novellierten Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) (Bundespsychotherapeutenkammer, 2024).
Selbstzahlende
Manche äußern den Wunsch, die Kosten für die Behandlung selbst zu zahlen. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Fall gemäß der novellierten Abrechnungsempfehlungen der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) (Bundespsychotherapeutenkammer, 2024).
Wenn Sie noch unsicher sind, wie die Kostenübernahme in Ihrem Fall möglich ist, dann beraten wir Sie gerne.


